„An kleinen Dingen muss man sich nicht stoßen wenn man zu großen auf dem Weg ist." (Friedrich Hebbel)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung:
Eine Anmeldung zur Buchung unserer Seminare bedarf der Schriftform.
Nur schriftliche Anmeldungen sind verbindlich.
2. Kursgebühr:
Die Kursgebühr ist bis 10 Tage vor Beginn des Seminars zu entrichten.
Sie wird, unter Nennung des Seminars, überwiesen auf folgendes Konto:
Kreissparkasse St. Wendel
Konto Nr. 520 263 74
BLZ 592 51020
3. Präventionskurse:
Die Kurse Progressive Muskelentspannung und Autogenes Training werden durch die Krankenkasse gefördert.
Es handelt sich hierbei um ein Präventionsangebot im Handlungsfeld „Stressbewältigung / Entspannung“. Eine Beteiligung an den Kursgebühren durch die gesetzlichen Krankenkassen ist daher grundsätzlich möglich.
Ergänzend möchten Wir Sie darauf hinweisen, dass es im Ermessen der einzelnen Krankenkasse liegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Förderung an den Kursgebühren vorgenommen wird.
Diese anteilige Rückerstattung der Kursgebühr ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Sie beträgt im Regelfall ca. 70 %. Eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse ist empfehlenswert. Ausschlaggebend für eine Erstattung ist die regelmäßige Teilnahme an den Kursen, wobei mindestens 80 % der einzelnen Kurstermine wahrgenommen werden müssen.
Eine Teilnahmebestätigung, zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse wird Ihnen gegen Ende des Kurses ausgestellt.
4. Nicht Teilnahme am Seminar/ Fernbleiben zu Beginn des Seminars:
Bei Fernbleiben vom Unterricht wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.
Bei nicht Teilnahme durch Krankheit wird, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, die Kursgebühr anteilig zurück erstattet.
5. Belastbarkeit der TeilnehmerInnen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen dass alle angebotenen Kurse keine Therapie darstellen und eine normale psychische und physische Belastbarkeit der Teilnehmer vorausgesetzt wird.
6. Handlungsverantwortlichkeit
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen.
7. Verursachte Schäden
Für vom Teilnehmer verursachte Schäden, haftet ausschließlich der Teilnehmer selbst.
Der Veranstalter haftet lediglich für Schäden, die von diesem grob fahrlässig verursacht wurden.
Änderungen bleiben vorbehalten.
St. Wendel, den 01.11.2011
Gerichtsstand ist St. Wendel
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